Updated on 6/6/2022

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Stefan Steinkogler

Phantom Stock Programm

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Beteiligung für Mitarbeiter

Das sogenannte Phantom Stock Programm ist nichts anderes als ein virtuelles Beteiligungsprogramm am Unternehmen. Dabei wird auf vertraglicher Basis eine Incentivierung wichtiger Mitarbeiter (uU auch sonstiger Berater) des Unternehmens durch Partizipation des Einzelnen am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ermöglicht.

Virtuelle Beteiligung am Erfolg, aber keine Gesellschafterstellung

Ein solches virtuelles Beteiligungsprogramm ist natürlich in unterschiedlichsten Ausgestaltungen anzutreffen. Der wesentliche Vorteil dabei besteht darin, dass die begünstigte Person eine individuelle virtuelle Beteiligung von (bloß) wirtschaftlichem Wert erhält, jedoch keine Stellung als Gesellschafter und damit insbesondere keine Stimmrechte und Mitspracherechte in Belangen des Unternehmens.

Besonders interessant ist es für junge Unternehmen (Start-ups), die anfangs keine hohen Gehälter zahlen können. In diesem Kontext kann ein Phantom Stock Programm zur Gewinnung wichtiger bzw. talentierter Mitarbeiter und deren langfristiger Bindung an das Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein und damit die Basis für eine nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens schaffen.

Exit, Vesting, Strike Price und Co

Das Phantom Stock Programm ist dabei üblicherweise auf eine Barzahlung im Exit-Fall (zB Verkauf der Mehrheit von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft bzw. Assets des Unternehmens) gerichtet. Sogenannte „Vesting-Regelungen“ (vested right = ein sicher begründetes Recht) stellen sicher, dass nur längerfristig für das Unternehmen tätige Personen (in der Regel zwischen 2-5 Jahren) an einem Exit-Erfolg beteiligt sind. In diesem Zeitraum kommt es zur Anwachsung dieses Anspruchs. Im Falle eines Exits vor Ablauf der Vesting-Periode „vesten“ regelmäßig alle dem Begünstigten zustehenden virtuellen Anteile automatisch („Accelerated Vesting“).

Der konkrete Anspruch der begünstigten Person im Exit-Fall ergibt sich in der Regel aus der Wertdifferenz zwischen dem fiktiven Basiswert (Unternehmenswert) im Zeitpunkt der Einräumung der virtuellen Anteile („Strike Price“) und dem Wert der virtuellen Anteile im Zeitpunkt des Exits. Dabei ist für den Strike Price eine allfällige Bewertung des Unternehmens im Zuge bereits erfolgter Finanzierungsrunden ein wesentlicher Parameter; im Exit-Fall gilt dies für den Kaufpreis (bzw die diesem immanente Bewertung).

Unser Phantom Stock Programm

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